Bahnnahes Bauen

Bahnnahes Bauen

Alle Eingriffe und Arbeiten in der Nähe des Bahnareals bzw. der Bahnanlagen unterliegen der Bewilligungspflicht durch die Aare Seeland mobil AG.

Davon betroffen sind Bau-, Abriss-, Umbau- und Renovationsprojekte an Gebäuden, Verlegung von Leitungen, Kabeln und Kanalisationen neben oder unter den Gleisen, Errichten von Mobiltelefonantennen, Ausrüstungen (technischer Schrank usw.) und Zäunen, Pflanzen von Bäumen usw. mit oder ohne Baubewilligungsverfahren. Grund dafür ist die Betriebssicherheit.

Die Bauarbeiten dürfen in jedem Fall erst nach Bewilligung durch die Aare Seeland mobil AG aufgenommen werden.


(Art. 18m EBG)

Folgende Unterlagen müssen der asm mindestens zur Genehmigung eingereicht werden:

  • Grundriss/Situation
  • Querschnitt
  • Kurzbeschrieb der Arbeiten
  • Angaben zur Bauherrschaft/Leitungseigentümerin

Die Bearbeitung für die eisenbahnrechtliche Zustimmung dauert in der Regel 4 Wochen.

Die Bauherrschaft kann auch während der Vorprojektphase mit uns Kontakt aufnehmen. Sie bleibt aber verpflichtet, uns auch das Schlussprojekt zur Bewilligung einzureichen.

Für detaillierte Informationen wenden sie sich an den angegebenen Kontakt.

Bauarbeiten im Gleisbereich

Mindestens 4 Wochen vor Baubeginn hat die Bauherrschaft in jedem Fall die asm zu verständigen und die notwendigen Sicherheitsmassnahmen abzuklären und zu koordinieren.

Für detaillierte Informationen wenden sie sich an den angegebenen Kontakt.